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Hin­weise zur Win­ter­zeit

Vom 01. Dez. 2007 in Kategorie Themen...
Nun, die meis­ten wer­dens bemerkt haben, dass die Win­ter­zeit bereits heran­gerückt ist, der erste Schneefall nicht mehr lange auf sich war­ten lässt bzw. Ihre vol­len Aus­maße in den kom­men­den Wochen noch voll aus­schöp­fen wird. Jedoch wird die Ver­wen­dung des Automobils in Cains­dorf (oder auch in anderen Teilen von Zwickau ;o) ) oft bei star­kem Schneefall erschwert.

Dun­kel­heit, eis- oder schneeg­latte Straßen, tief­stehende Son­ne: Im Win­ter ist der Weg durch den Ort beson­ders gefähr­lich. „Autofah­rer und Fuß­gän­ger soll­ten sich auf wid­rige Wit­ter­ungs­ver­hält­nisse ein­stel­len und Ver­zöge­rungen auf dem Weg zur Arbeit, Schule etc. und zurück ein­planen“. Also wer mit dem Auto fährt, sollte dafür sor­gen, dass es win­ter­fest ist. Dazu gehören ins­beson­dere Win­ter­reifen. Sie sind den här­teren Som­mer­reifen nicht nur bei Minusg­raden und Schnee über­legen, son­dern haf­ten schon ab einer Tem­peratur von plus sieben Grad Cel­sius besser auf der Straße. Um nun sicher ans Ziel zu kom­men, soll­ten zudem die Scheiben des Wagens stets sauber und eisf­rei sein. Frost­schutz­mit­tel in der Scheibe­nwaschan­lage und im Kühl­was­ser sor­gen dafür, dass nichts ein­friert. Das Autodach muss vor der Fahrt vom Schnee befreit wer­den. Scheibe­nwischer und Lich­tan­lage soll­ten rege­lmäßig über­prüft, defekte Bir­nen oder Wischb­lät­ter erneuert wer­den.

Län­gerer Brems­weg bei Glät­te

Im Win­ter beson­ders zu beach­ten: Bei Nässe und Glätte ver­län­gert sich der Brems­weg. Wer also mit Auto, Rad oder Motor­rad unter­wegs ist, sollte im Win­ter beson­ders umsich­tig fah­ren.

Sicherungs­pflicht

Im öffent­lichen Inter­esse und um Recht­sunk­lar­heiten zu beseitigen, wird weiter­hin darauf hin­gewiesen, dass die nach den bestehen­den Verord­nungen der Stadt Zwickau über die Sicherung des Ver­kehrs auf Gehbah­nen zus­tän­digen Sicherungs­pflich­tigen, die an ihre Grund­stücke ang­ren­zen­den Gehbah­nen bei Schnee, Schneeg­lätte oder Glat­teis unauf­gefor­dert und auf eigene Kos­ten an Wer­ktagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn­tagen und gesetz­lichen Feier­tagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in sicherem Zus­tand zu hal­ten haben. Dazu sind ins­beson­dere die Gehbah­nen soweit wie mög­lich von Schnee und Eis freizumachen und bei Schneeg­lätte oder Glat­teis mit Sand oder anderen geeig­neten Mit­teln, jedoch nicht mit ätzen­den Stof­fen (z.B. Streusalz o.ä.) aus­reichend zu bestreuen.

Wir hof­fen zudem, dass die Stadt zumin­dest im Win­ter bzw. bei Schneeg­lätte die Straßen über die Nacht beleuch­tet.

Für Fuß­gän­ger ist es wich­tig, dass sie von anderen Ver­kehr­steil­neh­mern gut gesehen wer­den. Durch helle Kleidung mit Ref­lek­toren oder kleine bat­ter­iebe­triebene Blink­lich­ter kön­nen Erwach­sene und Kin­der schon früh­zeitig auf sich auf­mer­ksam machen. „Den­ken Sie auch daran, als Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer mög­lichst die vor­gesehenen Fuß- beziehungs­weise Rad­wege zu benut­zen. Wenn diese nicht zur Ver­fügung stehen, gehen Sie als Fuß­gän­ger auf der Seite der Straße, auf der Sie dem Straßen­ver­kehr ent­gegenge­hen. So wer­den Sie besser gesehen und sehen selbst drohende Gefah­ren.“

Rutsch­fes­tes Schuh­werk und warme Kleidung soll­ten im Win­ter ohnehin zur Grun­daus­stat­tung gehören. Die kalte Win­ter­zeit hat aber auch viele schöne Seiten. Der Eis­sport wie Eis­laufen oder Eis­hockey gehört zweifelsf­rei dazu. Neben den gesicher­ten Bereichen gibt es viele zuge­frorene Teiche die eine Gefah­ren­poten­tial dar­stel­len.

Ist eine Per­son im Eis ein­gebrochen, ist sofort die Feuer­wehr über den Not­ruf 112 zu alar­mieren. Bis zum Ein­tref­fen der Feuer­wehr sollte mit den an den Ufern der Gewäs­ser vor­han­denen Eis­ret­tungs­geräten oder anderen als geeig­net erscheinen­den Mit­teln ver­sucht wer­den, zu hel­fen sich selbst jedoch nicht damit zu gefähr­den.

Trotz alle dem wün­schen wir Ihnen weiter­hin eine schöne Win­ter­zeit.

Ihre Feuer­wehr
Autor: D. Gilger
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