 |
|
|
| |
Aufgaben des Katastrophenschutzzuges Vom 16. März. 2004 in Kategorie Katastrophenschutz... Trotz hoher Sicherheitsstandards und umfangreicher Vorsorgemaßnahmen verdeutlichen Ereignisse der vergangenen Jahre die Bedeutung des Katastrophenschutzes. Exemplarisch seien hier die Zugunglücke von Eschede und Brühl, der Flugzeugabsturz über dem Bodensee, jährlich wiederkehrende Waldbrände und nicht zuletzt die Flutkatastrophe im August 2002 genannt.
In der Hoffnung, dass solche Ereignisse möglichst selten eintreten, sind dennoch umfangreiche Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung erforderlich.
Von einer Katastrophe spricht man bei einem Unglück oder Unfall dann, wenn das Leben, die Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern oder die Umwelt oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder geschädigt sind und die daraus entstehenden Folgen mit den Kräften der örtlichen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes allein nicht mehr aufgefangen werden können. Für solche Ereignisse ist die enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und eingesetzten Kräfte unter der einheitlichen Leitung der Katastrophenschutzbehörde erforderlich.
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 Grundgesetz Aufgabe der Länder. Im Falle eines Angriffs des Bundesgebietes mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig. Das Staatsministerium des Innern gestaltet als oberste Katastrophenschutzbehörde im Freistaat Sachsen den konzeptionellen Rahmen für den Katastrophenschutz. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen. Das Sächsische Katastrophenschutzgesetz legt fest, dass die Landkreise und Kreisfreien Städte in ihren Gebieten für die Gefahrenabwehr zuständig sind.
Bei Gefahrenabwehr unterscheidet man zwischen polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr. Bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wirken die Feuerwehren, das THW, die Hilfsorganisationen mit. Autor: D. Gilger Dieser Artikel wurde 11714 mal gelesen. |
| |
|
|
| |
Weiteres zum Thema: |
 |
|
|
|
 |
|
| |
 |
| |
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
| |
Terminkalender |
| Veranstaltungen, Dienste, Schulungen etc... |
| |
|
|
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
| |
Siteansicht |
| Hier können Sie Einstellungen an der Site vornehmen... |
| |
|
|
|
| |
 |
| |
|
 |
|